Notwendige Unterlagen
Für eine Baufinanzierung fordern Banken von dir sowohl persönliche Dokumente als auch welche über das Objekt. Welche notwendigen Unterlagen beim Antrag mit einzureichen sind, haben wir in der nachfolgenden Liste zusammengestellt.
Mehr Infos zu dem Thema findest du übrigens in unserem Ratgeber "Du suchst eine Baufinanzierung? Diese Dokumente brauchst du dafür".
Persönliche Dokumente
Ausweis & Meldebescheinigung
Um dich zu legitimieren, benötigst du gültige Ausweisdokumente. Wenn du keinen Personalausweis hast, musst du deinen Reisepass und die Meldebescheinigung mit deiner aktuellen Adresse vorlegen. Eine gültige Meldebescheinigung erhältst du jederzeit beim Bürgeramt.
Gehaltsabrechnungen
Mit der Gehaltsabrechnung können Angestellte schnell und einfach ihr monatliches Einkommen nachweisen. Ausgestellt wird sie vom Arbeitgeber und enthält Abrechnungsdetails, wie z. B. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Einkommensteuerbescheid
Dein jährlicher Einkommensteuerbescheid erhalten Steuerpflichtige in der Regel per Post vom Finanzamt, auf Wunsch auch elektronisch. Er enthält unter anderem Angaben über vorhandenes Immobilienvermögen und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Nachweise über Eigenkapital
Zum Eigenkapital zählen persönliche Ersparnisse, aber auch Vermögenswerte wie Aktien, eine Lebensversicherung und andere Immobilien.
Dokumente der Immobilie
Grundriss
Ein Grundriss ist eine maßstabsgetreue, zweidimensionale Zeichnung, die die Beziehung zwischen Räumen darstellt und Teil des Exposés ist.
Flurkarte
Die Karte ist ein offizieller Nachweis über die Existenz und Lage eines Grundstücks. Sie kann beim zuständigen "Landschaftskataster" beantragt werden und kostet in der Regel zwischen 12 und 50 Euro.
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Bauvertrages und legt fest, welche Leistungen der Bauträger zu welchem Preis an dich übergibt. Sie sollte sehr detailliert sein, da nur die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht werden muss.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist ein Auszug aus dem Grundbuch. Im Grundbuch wird sowohl der Eigentümer der Immobilie vermerkt als auch die Rechte und Lasten, wie z.B. Grundschulden, eingetragen. Er wird vom zuständigen Amtsgericht bezogen.
Wohnflächenberechnung
Die tatsächliche Wohnfläche stimmt nicht mit der Wohnfläche überein, da bestimmte Bereiche abgezogen werden. Die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses besteht laut Gesetz aus Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche, Esszimmer, Fluren, Bädern und Abstellräumen. Ein Gutachter misst die Fläche aus, was in der Regel weniger als zwei Stunden dauert und zwischen 160 und 250 Euro kostet.
Teilungserklärung
In der Teilungserklärung wird das Eigentum an Mehrfamilienhäusern festgelegt. Die Gemeinschaftsflächen gehören allen Eigentümern und dürfen auch von diesen genutzt werden, z. B. das Treppenhaus. Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt hinterlegt, denn die Eintragung des Eigentums beruht auf der Teilungserklärung.