Kann ich Modernisierungs- oder Renovierungskosten in die Baufinanzierung einbeziehen?
Hier muss zwischen Modernisierungskosten und Renovierungskosten unterschieden werden.
Modernisierungskosten
Ja, Modernisierungskosten können in die Finanzierung einbezogen werden, solange sie den Wert der Immobilie erhöhen. Zur Modernisierung gehören beispielsweise neue Fenster, Badezimmer, Elektrik, Heizung oder Leitungen.
Renovierungskosten
Renovierungskosten müssen hingegen aus dem Eigenkapital bezahlt werden. Unter Renovierung fallen unter anderem neue Bodenbeläge oder Malerarbeiten.
Auch bewegliche Vermögenswerte gelten nicht als wertsteigernd und müssen daher aus den Ersparnissen gedeckt werden. Dazu zählt etwa eine neue Küche.
Beispiel
Du möchtest eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro kaufen, die zusätzlich eine Modernisierung im Wert von 30.000 Euro und Renovierungskosten von 20.000 Euro erfordert. Du besitzt Ersparnisse in Höhe von 80.000 Euro, um die Kaufnebenkosten zu decken und um eine Anzahlung zu leisten. Die Kaufnebenkosten belaufen sich insgesamt auf 15 Prozent.
(300.000 € * 115 %) + 20.000 € + 30.000 € = 395.000 €
- 80.000 €
= 315.000 €
Die Bank wird dir ein Darlehen in Höhe von 315.000 Euro zu einem Wert von 330.000 Euro gewähren, was einem Beleihungsauslauf von 95 Prozent entspricht.
Du kannst also die Modernisierung in das Darlehen aufnehmen, da sie den Wert der Immobilie erhöht, während die Renovierungskosten zusätzliches Eigenkapital erfordern.