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Glossar

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches, beim Amtsgericht geführtes Register mit drei Abschnitten, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks oder einer Immobilie gibt.

Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III.

Das Bestandsverzeichnis beinhaltet die genauen Grundstücksangaben. In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse, in Abteilung II die Lasten und Beschränkungen und in Abteilung III die Belastungen aufgelistet.

Wenn du eine Immobilie oder ein Grundstück kaufst, muss der Grundbucheintrag angepasst werden. Die dafür entstehenden Kosten betragen rund 0,5 Prozent des Kaufpreises.

Die Kosten für das Grundbuchamt sind bei uns in den Notarkostenvoranschlägen berücksichtigt.

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