Baukindergeld
Das Baukindergeld ist eine bundesweite, staatliche Förderung. Es ist dafür gedacht, Familien und Alleinerziehende mit Kind beim Kauf von Wohneigentum zu unterstützen.
Bitte beachte: Die Fördervoraussetzungen sehen vor, dass du zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 den Kaufvertrag unterzeichnet hast oder dir die Baugenehmigung erteilt wurde. Den Antrag auf Baukindergeld wird nach dem Einzug gestellt. Hierfür hast du insgesamt 6 Monate Zeit. Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist laut der KfW der 31.12.2023. Danach endet der Förderzeitraum.
Beispiel: Du hast ein Haus gekauft und den notariellen Kaufvertrag am 22.06.2020 unterschrieben (Frist für den Kaufvertrag eingehalten). Du hast das Haus mit viel Eigenleistung umgebaut und ziehst am 14.09.2022 ein. Den Antrag auf Baukindergeld hast du 2 Wochen später gestellt, am 28.09.2022 (Frist für den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Einzug eingehalten; Frist für den allerletzten Antragstag 31.12.2023 eingehalten).
Familien mit mindestens einem Kind bekommen jährlich 1.200 Euro Unterstützung ausgezahlt. Die Unterstützung läuft über einen Zeitraum von zehn Jahren, was einer Gesamtförderung von 12.000 Euro entspricht. Für jedes weitere Kind gibt es noch mal 1.200 Euro dazu.
Das Baukindergeld kann seit September 2018 beantragt werden. Anträge können rückwirkend für alle Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 gekauft wurden, gestellt werden.
Voraussetzungen für das Baukindergeld sind unter anderem:
Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Kind die Grenze von 90.000 Euro nicht übersteigen, bei zwei Kindern liegt sie bei 15.000 Euro höher.
Bei der geförderten Immobilie muss es sich um die erste, eigene Immobilie handeln. Zudem muss sie selbst genutzt werden.
Mehr Informationen zum Baukindergeld findest du in unserem Artikel "Baukindergeld: Förderung für Immobilienbesitzer mit Kindern".