Glossar
Notar & Beurkundung
Da in Deutschland nur notariell beurkundete Kaufverträge für Immobilien oder Grundstücke rechtsverbindlich sind, wird ein Notar benötigt. Er fungiert als neutraler Vermittler zwischen den Vertragsparteien, beurkundet den Kaufvertrag der Immobilie und veranlasst die Beantragung der Grundschuld beim Grundbuchamt.