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Was ist das Baukindergeld?

Seit 2018 können Familie eine zusätzliche staatliche Förderung beantragen: das sogenannte Baukindergeld.

Leider nicht mehr verfügbar. Alle Fristen sind bereits abgelaufen. Du kannst dich hier über noch verfügbare Förderungen informieren, z.B. das KfW Programm 124 für Erstkäufer von Wohneigentum und andere Programme für energieeffiziente Immobilien.

Nach Antragstellung erhältst du über einen Zeitraum von zehn Jahren für jedes Kind einen Betrag von 12.000 € vom deutschen Staat. Die Förderung musst du nicht zurückzahlen und ist steuerfrei. Dadurch soll der Weg ins Eigenheim für Familien erleichtert werden.

Die Leistung beträgt 1.200 € pro Kind und Jahr für eine Laufzeit von zehn Jahren. In Bayern erhältst du zusätzlich 300 Euro pro Kind.

Damit du das Baukindergeld erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In deinem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die du oder dein Partner Kindergeld erhalten.

  • Dein neues Zuhause ist zum Stichtag deine einzige Wohn­immobilie in Deutschland.

  • Dein Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

  • Dein neues Eigen­heim oder deine Eigentums­wohnung befindet sich in Deutsch­land. Deine Staats­angehörigkeit spielt keine Rolle.

Für den Antrag gelten folgende Stichtage und Fristen:

  • Frist A: Notarieller Kaufvertrag, Baugenehmigung oder der Nachweis über den frühestmöglichen Baubeginn müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert sein.

  • Frist B: Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von 6 Monaten nach Einzug gestellt werden.

  • Frist C: Der allerletzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31.12.2023. Dann endet der Förderzeitraum.

Beispiel: Du hast ein Haus gekauft und den notariellen Kaufvertrag am 22.06.2020 unterschrieben (Frist A für den Kaufvertrag eingehalten). Du baust mit viel Eigenleistung um und ziehst am 14.09.2022 ein. Den Antrag auf Baukindergeld stellst du 2 Wochen später, am 28.09.2022 (Frist B für den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Einzug eingehalten; Frist C für den allerletzten Antragstag 31.12.2023 eingehalten).

Ein Antrag muss zusätzlich mit deinem Einkommensteuerbescheid eingereicht werden. Die Antragsformulare findest du auf der Webseite der KfW.

Zusätzliche Informationen findest du in unserem Artikel "Baukindergeld: Förderung für Immobilienbesitzer mit Kindern".

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Michael Michael Michael

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