Habe ich Anspruch auf eine KfW-Förderung bei meiner Baufinanzierung?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Entwicklungsbank, die Hausbauern und -käufern verschiedene zinsgünstige Förderprogramme anbietet, um sie beim Bau oder der Renovierung ihres Eigenheims zu unterstützen.
Es gibt zwei Formen von KfW-Förderprodukten: zum einen als direkt ausgezahlten Zuschuss und zum anderen als Kredit. Beim Kredit gibt es noch die Sonderform "Kredit mit Tilgungszuschuss", bei dem du den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen musst.
Es ist möglich, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Unsere Finanzierungsexperten können dir helfen, festzustellen, ob dein Fall für die folgenden Produkte infrage kommt:
KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134
Die KfW-Wohneigentumsprogramme sollen den Kauf oder Bau eines Eigenheims oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen unterstützen. Wichtig zu wissen: Diese Darlehen sind nur für Käufer, die eine Immobilie für den Eigenbedarf kaufen oder bauen wollen.
Nachfolgend ein Überblick über die Konditionen des KfW 124 Programms:
Kreditbetrag: bis zu 100.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Entweder als Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren oder als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 4 bis 10 Jahren.
Der Kredit kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen werden. Die Bereitstellungszeit kann bei Bedarf auf bis zu 36 Monate verlängert werden, allerdings fallen dann Bereitstellungszinsen von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an.
Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist möglich, allerdings nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sondertilgungen eines Teil des ausstehenden Kreditbetrages sind nicht möglich.
Nachfolgend ein Überblick über die Konditionen des KfW 134 Programms:
Kreditbetrag: bis zu 50.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Entweder als Annuitätenaarlehen mit einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren oder als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 4 bis 10 Jahren.
Der Kredit kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen werden. Die Bereitstellungszeit kann bei Bedarf auf bis zu 36 Monate verlängert werden, allerdings fallen dann Bereitstellungszinsen von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an.
Während der ersten Zinsbindungsfrist kannst du den Kreditbetrag vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenlos tilgen.
Kaufst du die Immobilie oder Genossenschaftsanteile für den Eigenbedarf, ist es sehr gut möglich, dass du für das Darlehen berechtigt bist. Unsere Finanzierungsexperten prüfen für dich, ob du Anspruch auf die Förderung hast und wie sie sich gegebenenfalls mit weiteren Fördermöglichkeiten kombinieren lässt. Vereinbare jetzt einen kostenlosen Beratungstermin.
Seit dem 01.07.2021 kannst du zudem die neuen Förderkredite und Zuschüsse der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" beantragen. Sie sind für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen gedacht. Umfassende Informationen zur neuen Bundesförderung findest du auf der Webseite der KfW oder in unserem Artikel "KfW-Darlehen & Zuschüsse: Förderung nutzen und Geld sparen".