Die Anschlussfinanzierung wird benötigt, sobald die Zinsbindungsfrist deiner Immobilienfinanzierung endet. In Deutschland stehen dir drei Hauptoptionen zur Verfügung:
Forward-Darlehen: Diese Option bietet sich an, wenn deine Zinsbindungsfrist in sechs bis 66 Monaten endet. Ein Forward-Darlehen ermöglicht dir, den Zinssatz bereits lange im Voraus zu sichern, was zusätzliche Planungssicherheit bietet, jedoch auch teurer sein kann.
Einfache Anschlussfinanzierung bei einem neuen Kreditgeber: Du kannst zu einem neuen Anbieter wechseln, wenn deine Zinsbindungsfrist innerhalb der nächsten sechs Monate endet oder du die Finanzierung seit mehr als zehn Jahren abzahlst. Hierbei hast du die Möglichkeit, bessere Konditionen zu erhalten.
Prolongation beim aktuellen Kreditgeber: Wenn du weiterhin mit deinem derzeitigen Kreditgeber zusammenarbeiten möchtest, kannst du eine Verlängerung des bestehenden Immobilienkredits vereinbaren, die sogenannte Prolongation.
Solltest du deine Finanzierung seit mehr als zehn Jahren abzahlen, hast du jederzeit das Recht zur Umschuldung. Gemäß deutschem Recht (§ 489 BGB) darfst du deinen Kreditvertrag kündigen und deinen Immobilienkredit zu einem anderen Kreditgeber übertragen, möglicherweise zu deutlich besseren Konditionen.
Falls du jedoch vor Ablauf der zehnjährigen Frist oder der Zinsbindungsfrist deine Finanzierung umschulden möchtest, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Diese Kosten sind häufig hoch, daher sollte ein vorzeitiger Wechsel nur in Erwägung gezogen werden, wenn sich dadurch langfristig erhebliche finanzielle Vorteile ergeben.