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Glossar

Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Sollzinsbindung der Baufinanzierung abgelaufen ist und noch eine Restschuld verbleibt. Der Kreditgeber ist dazu verpflichtet, dich drei Monate vor Ablauf der Fixierung über das Ende zu informieren. Die Restschuld wird mit der Anschlussfinanzierung weiter finanziert.

Als Kreditnehmer hast du in dieser Situation zwei Möglichkeiten. Entweder bleibst du bei der Bank, bei der du deine erste Finanzierung hattest (Prolongation) oder du entscheidest dich dazu, die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank durchführen (Umschuldung bzw. Refinanzierung).

Eine Sonderform der Anschlussfinanzierung stellt das Forward-Darlehen dar, das sich sowohl für eine Prolongation als auch für eine Umschuldung eignet. Bei einem Forward-Darlehen hast du die Möglichkeit, die Anschlussfinanzierung schon einige Jahre vor Ablauf der ersten Zinsbindung abzuschließen und dir die aktuell günstigen Bauzinsen zu sichern.

Mehr zum Thema Anschlussfinanzierung liest du in unserem Artikel "Anschlussfinanzierung – Wie du das beste Angebot bekommst".

Übrigens: Branchendaten zeigen, dass 60 Prozent der Kreditnehmer sich für eine Prolongation entscheiden. Das ist aber nicht immer die beste Idee, da es sich in puncto Zinsen lohnen kann, zu einer anderen Bank zu wechseln. Da sich der Beleihungsauslauf aufgrund der bereits getätigten Tilgung sowie der Wertsteigerung der Immobilie vermutlich stark verbessert hat, kannst du generell auf Finanzierungsvorschläge mit besseren Zinsen hoffen.

Aber Obacht: Falls du die Bank bei der Anschlussfinanzierung wechselst, kommen erneut Notargebühren auf dich zu, da die neue Bank ins Grundbuch ein- und die alte Bank ausgetragen werden muss. Dennoch kann sich ein Wechsel lohnen.

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Michael Michael Michael

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