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Glossar

Maklergebühr

Die Maklergebühr oder auch Maklercourtage wird an den Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie gezahlt und ist Teil der Kaufnebenkosten. Sie kann zwischen 0 % - 7,14 % des Immobilienpreises liegen. Die Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland.

Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetzes "über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” (§§ 656a bis 656d BGB) die Verteilung der Maklerprovisionskosten neu. Mussten bis dahin Käufer in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen sowie Hessen die Kosten allein tragen, müssen bei allen Kaufverträgen, die nach dem 23.12.2020 geschlossen wurden, die Maklergebühr von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen bezahlt werden.

Weitere Informationen zu der Gesetzesänderung findest du in unserem Artikel "Neues Gesetz zur Maklerprovision: Das ändert sich ab dem 23.12.2020". Welche Auswirkungen das auf Käufer und das Hauskaufbudget hat, erfährst du in unserer Studie.

Die folgende Tabelle zeigt die Immobilienprovision je nach Bundesland in Deutschland.

State

Maklergebühr Anteil des Verkäufers Anteil des Kaufers
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bremen 5,95 % 2,98 % 2,98 %
Hamburg  6,25 % 3,0 7% 3,18 %
Hessen 5,95 % 2,98 % 2,98 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,8 7% 3,08 %
Niedersachsen 7,14 % oder 4,76 - 5,9 5% 3,57 % oder 0 % 3,57 %
Nordhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

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