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Glossar

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer muss beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes bezahlt werden. Grundlage der Besteuerung ist der Kaufpreis.

Die Höhe der Steuer variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie liegt zwischen 3 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Erst nachdem das Finanzamt bestätigt hat, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, wird der Käufer als neuer Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen.

Nachfolgend eine Liste der Bundesländer mit den jeweiligen Steuersätzen (zuletzt aktualisiert: 5. August 2025).

Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 5,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 5,0 %