Gesetzesänderung zur Maklerprovision: Käufer können bis sich bis zu 24 % mehr leisten
Ein neues Gesetz regelt die Zahlung der Maklerprovision neu. Das hat Auswirkungen darauf, wie viel Haus sich Käufer leisten können.
Veröffentlicht am
20. Dez. 2020
Berlin, 21. Dezember 2020 --- Das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das am 23. Dezember 2020 in Kraft tritt, verändert, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In Bundesländern wie Berlin und Brandenburg zahlen Verkäufer derzeit keinen Cent beim Immobilienverkauf mithilfe eines Maklers. Der Käufer muss hingegen die vollen 7,14 % bezahlen.