Die Folgen des Berliner Mietdeckel-Urteils
Der Berliner Mietendeckel wurde für unzulässig erklärt. Wir erklären, was das für Mieter und Immobilienbesitzer bedeutet.
Veröffentlicht am
14. Apr. 2021
Berlin, 16. April 2021 --- Die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021 hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit für nichtig erklärt. Oder anders formuliert: Das Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesland Berlin darf nicht mit einem eigenen Gesetz die Miethöhen in der Stadt begrenzen. Die Gesetzgebungsbefugnis liege beim Bund.