Baukindergeld: Förderung für Immobilienbesitzer mit Kindern
Seit 2018 fördert der Staat Familien auf ihrem Weg ins Eigenheim mit dem Baukindergeld. Wir erklären, Wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen gelten.Veröffentlicht am 30. Juni 2020 . Aktualisiert vor einem Monat
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Baukindergeld und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Wie viel wird gefördert?
- So kannst du das Baukindergeld nutzen
- Nutze das Baukindergeld für Sondertilgungen
- Baukindergeld anlegen
- Nutze das Baukindergeld, um ein zusätzliches Darlehen zu tilgen
- Wie funktionieren die Beantragung und die Auszahlung?
- Was ist Baukindergeld und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Wie viel wird gefördert?
- So kannst du das Baukindergeld nutzen
- Nutze das Baukindergeld für Sondertilgungen
- Baukindergeld anlegen
- Nutze das Baukindergeld, um ein zusätzliches Darlehen zu tilgen
- Wie funktionieren die Beantragung und die Auszahlung?
Was die Voraussetzungen für das Baukindergeld sind, wie das Antragsverfahren funktioniert und welche Fristen gelten, erklären wir in diesem Artikel.
Leider ist dieses Programm nicht mehr verfügbar. Andere Förderprogramme sind weiterhin vorhanden, siehe hier, insbesondere das Programm KfW 124 für Erstkäufer von Wohneigentum und andere Programme für energieeffiziente Immobilien.
Was ist Baukindergeld und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie bereits erwähnt, ist das Baukindergeld eine Förderung für Familien und Alleinerziehende durch den deutschen Staat. Es soll den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen. Die Bundesregierung stellt insgesamt 10 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung, wobei rund drei Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft sind.
Die Antragsteller erhalten insgesamt 12.000 € pro Kind, wobei das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass du dann zehn Jahre lang 1.200 € pro Kind erhältst. Das Baukindergeld kann nur direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Anders als die anderen KfW-Darlehen und -Zuschüsse wird das Baukindergeld jedoch erst beantragt, wenn du und deine Familie in das Haus eingezogen bist. Nach dem Einzug hast du sechs Monate Zeit, den Antrag zu stellen.
Bitte beachte: Die Fördervoraussetzungen beinhalten drei wichtige Fristen. Frist A besagen, dass du den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 unterzeichnet haben musst. Du beantragst das Baukindergeld, nachdem du eingezogen bist. Hierfür hast du insgesamt 6 Monate Zeit (Frist B). Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31.12.2023 (Frist C). Dann endet der Förderungszeitraum.
Beispiel: Du hast ein Haus gekauft und den notariellen Kaufvertrag am 22.06.2020 unterschrieben (Frist A für den Kaufvertrag eingehalten). Du baust mit viel Eigenleistung um und ziehst mit deiner Familie am 14.09.2022 ein. Den Antrag fürs Baukindergeld stellst du zwei Wochen später, am 28.09.2022 (Frist B für den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Einzug eingehalten; Frist C für den allerletzten Antragstag 31.12.2023 eingehalten).
Was wird gefördert?
Das Baukindergeld fördert Eltern und Alleinerziehende, die entweder ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, die eine Wohnung kaufen und selbst einziehen oder die ihre bisher gemietete Immobilie kaufen und weiterhin in der Wohnung oder im Haus wohnen.
Wie du siehst, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Baukindergeld, dass du und deine Familie selbst in der gekauften Immobilie wohnst.
Wer wird gefördert?
Die KfW fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
In deinem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die du oder dein*e Partner*in Kindergeld erhalten. Übrigens: Das Baukindergeld erhältst du für den gesamten Auszahlungszeitraum, auch wenn dein Kind vor Ablauf des Auszahlungszeitraums 18 Jahre alt wird. Entscheidend ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt ist.
Der unterschriebene, notariell beglaubigte Kaufvertrag oder die Baugenehmigung liegen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021.
Die neue Immobilie ist zum Stichtag dein einziges Wohneigentum in Deutschland.
Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr für ein Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind.
Das neue Haus oder die neue Eigentumswohnung befinden sich in Deutschland.
Deine Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe des Baukindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder und dem maximalen Haushaltseinkommen ab. Die folgende Tabelle erklärt, wie hoch das Baukindergeld ist.
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, erhöht sich für jedes weitere Kind das maximale Haushaltseinkommen um 15.000 € und der Zuschuss pro Jahr um 1.200 € bzw. der Gesamtbetrag des Zuschusses um 12.000 € in zehn Jahren.
Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Kinder, für die der Zuschuss ausgezahlt wird. Aber: Für Kinder, die nach der Antragsstellung geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt. Wird das Kind innerhalb von sechs Monaten nach Einzug (Frist B) geboren, wird der Fall in Absprache mit der KfW individuell geregelt.
Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung. Das bedeutet, dass für einen Antrag im Jahr 2021 das Einkommen aus den Jahren 2019 und 2018 herangezogen wird.
So kannst du das Baukindergeld nutzen
Da das Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt werden kann und pro Jahr ausgezahlt wird, kannst du es nicht als Anzahlung oder Eigenkapital für deine Baufinanzierung verwenden.
Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, den Zuschuss sinnvoll zu nutzen. Im Folgenden geben wir dir einen kurzen Überblick über drei Verwendungsmöglichkeiten.
Nutze das Baukindergeld für Sondertilgungen
Auch wenn Sondertilgungen sehr beliebt, aber oft auch überbewertet sind, kannst du das Baukindergeld nutzen, um deine Baufinanzierung schneller zu tilgen.
Wenn du regelmäßig Sondertilgungen mit dem Baukindergeld leisten (1.200 € pro Jahr und Kind, 2.400 € pro Jahr für zwei Kinder), sinkt die Restschuld deiner Finanzierung schneller. So sparst du über die Jahre hinweg Zinskosten.
Ein Beispiel: Du kaufst eine Immobilie für 250.000 €. Dazu nehmen Sie eine Finanzierung von 200.000 € mit einer Zinsbindung von 15 Jahren und einem Tilgungssatz von 2 Prozent auf.
Ohne Baukindergeld tilgst du das Darlehen etwa 28 Jahre lang. Die Zinskosten belaufen sich auf über 37.700 €. Mit einem Kind (12.000 € in zehn Jahren) sinken die Zinskosten um rund 1.700 € und die gesamte Laufzeit verkürzt sich um mehr als 1,5 Jahre. Bei zwei Kindern (24.000 € in zehn Jahren) sparst du mehr als 3.500 € an Zinsen. Die Kreditlaufzeit verkürzt sich um 3,5 Jahre.
Baukindergeld anlegen
Wenn die Zinsen während der Laufzeit deiner Finanzierung deutlich steigen, zum Beispiel auf 3 bis 4 Prozent, ist es eine gute Idee, deine Finanzierung schneller zu tilgen. Aber nicht mit jährlichen Sondertilgungen.
Es kann sich lohnen, das Baukindergeld auf einem Tagesgeldkonto oder einem Festgeldkonto, das bis zum Ende der Zinsbindungsfrist läuft, anzulegen. Der Grund dafür ist, dass die Bank einen höheren Zinssatz zahlt (2 bis 3 %) als den Zinssatz, den du bei deiner Finanzierung sparst (etwa 1 %). Am Ende der Zinsbindungsfrist kannst du das Geld nehmen und auf einen Schlag einen größeren Teil tilgen.
Nutze das Baukindergeld, um ein zusätzliches Darlehen zu tilgen
Wenn du einen zusätzlichen Kredit aufgenommen hast, um dein Kaufbudget zu erhöhen oder die zusätzlichen Kaufnebenkosten zu decken, kannst du das Baukindergeld nutzen, um diesen Kredit schneller zu tilgen.
Ein solches Privatdarlehen hat in der Regel recht hohe Zinssätze und hohe monatliche Raten. Du kannst das Baukindergeld als regelmäßige Sondertilgung einplanen. So tilgst du den Kredit schneller, die Rate für diesen Kredit fällt früher weg und du sparst Zinskosten.
Wie funktionieren die Beantragung und die Auszahlung?
Wie bereits beschrieben, kann das Baukindergeld erst beantragt werden, wenn du eingezogen bist. Als Nachweis für den Einzug benötigst du die Meldebestätigung, die du von der Gemeinde erhältst.
Für die Online-Beantragung im KfW-Portal hast du sechs Monate nach dem Einzug Zeit. Bitte beachte, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Haushaltsmitglieder in der neuen Wohnung gemeldet sein müssen. Wenn du die Immobilie, in der du bereits wohnst, kaufst, stellst du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Nach der Antragstellung erhältst du eine Antragsbestätigung, die du im KfW-Portal findest. Nun musst du deine Identität bestätigen – entweder online per Video-Identifikation oder mit „Postident“ in einer Filiale der Deutschen Post.
Nach der Antragsbestätigung hast du drei Monate Zeit, die Unterlagen in das KfW-Portal hochzuladen. Das sind:
Einkommensteuerbescheide
Anmeldebestätigung (Meldebestätigung)
Grundbuchauszug
Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung
Sobald die KfW die Prüfung deiner Unterlagen abgeschlossen hat, wirst du per E-Mail und über das KfW-Portal darüber informiert. Wenn die Prüfung erfolgreich war, wird der Zuschuss auf dein Konto überwiesen.
Ab der ersten Auszahlung erhältst du zehn Jahre lang 1.200 € pro Kind, wenn du so lange in der Immobilie wohnen bleibst.
Bitte beachte: Wenn du das Haus oder die Wohnung verkaufst oder vermietest, musst du das der KfW unverzüglich mitteilen. Du erfüllst dann nämlich nicht mehr die Fördervoraussetzungen, sodass die jährlichen Zahlungen eingestellt werden.