Baufinanzierung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis: Geht das?
Kurz gesagt: Ja, das geht! Es ist möglich, als Nicht-EU-BürgerInnen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis eine Immobilienfinanzierung in Deutschland zu beantragen.
Nick Mulder
Veröffentlicht am 19. Juli 2024 . Aktualisiert vor 2 Tagen
Diese Frage hören die Hypofriend-BeraterInnen tagtäglich. Kurze Antwort: Ja, es ist möglich, als Nicht-EU-BürgerIn mit befristetem Aufenthaltstitel, eine Baufinanzierung in Deutschland zu erhalten.